Die Abkürzung BuT steht für Bildung und Teilhabe, ein Bildungspaket des Bundes. In diesem Paket sind verschiedene Leistungen inbegriffen, die darauf abzielen, dass Jugendliche, junge Erwachsene und Kinder, welche aus Familien stammen, die über ein unterdurchschnittliches Einkommen verfügen, umfassend zu unterstützen.
Sowohl die Paragrafen 28 und 32 des Sozialgesetzbuches als auch der Paragraf 6b des Bundeskindergeldgesetzes regeln die Leistungen, die im Zuge der Bildung und Teilhabe in Anspruch genommen werden können, beispielweise in Form der Bildung und Teilhabe in Frankfurt.
Ob für Freizeitaktivitäten oder schulische Angebote – die Bildung und Teilhabe bietet Förderung und Unterstützung, wenn die eigenen finanziellen Mittel der Familien beziehungsweise der Kinder nicht ausreichen, um diese aus dem eigenem Budget zu finanzieren. Der folgende Beitrag zeigt, welche Leistungen das Bildungspaket im Detail beinhaltet und wer berechtigt ist, diese in Anspruch zu nehmen.
Unterstützung durch Bildung und Teilhabe: Diese Leistungen sind möglich
Die Bildung und Teilhabe deckt viele unterschiedliche Leistungen ab. Sämtliche Förderungsmöglichkeiten sorgen dabei dafür, dass Jugendlichen und Kindern die Chance geboten wird, sich unbeeinträchtigt von ihrer finanziellen Situation persönlich zu entfalten.
Durch das Bildungspaket wird eine wichtige Chancengleichheit geschaffen, sodass jeder junge Mensch in Deutschland an dem gemeinschaftlichen gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Die Unterstützung umfasst so eine Vielzahl verschiedener Angebote aus den Bereichen Kultur und Bildung.
Zum Beispiel werden eintägige Kita- und Schulausflüge durch die Bildung und Teilhabe bezahlt. Das gleiche gilt ebenfalls für Klassen- und Kitafahrten, welche mehrere Tage in Anspruch nehmen. Förderungsberechtigte Personen können außerdem 156 Euro pro Schuljahr beantragen, um damit für den persönlichen Schulbedarf aufzukommen. Das Bildungspaket deckt außerdem die Schulbeförderung ab.
Die Lernförderung stellt ein weiteres wichtiges Gebiet der Bildung und Teilhabe dar. Auch, wenn für die nächste Versetzung kein unmittelbares Risiko besteht, ist es so beispielsweise möglich, die Kosten für einen qualifizierten Nachhilfeunterricht durch das Bildungspaket erstattet zu bekommen. Daneben stellt die Bildung und Teilhabe sicher, dass die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder der Kita von allen Kindern in Anspruch genommen werden kann, indem sie für die entstehenden Kosten aufkommt.
Kinder und Jugendliche, die finanziell benachteiligt aufwachsen, müssen außerdem nicht auf die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben verzichten. So speisen sich aus dem Bildungspaket etwa Zuschüsse für gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten, etwa in einem Sportverein oder der Musikschule, in Höhe von 15 Euro pro Monat.
Wer kann die Unterstützung der Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich kann die Unterstützung durch das Bildungspaket der Bundesregierung für alle Kinder in Anspruch genommen werden, die in einem Haushalt leben. Es muss jedoch die Voraussetzung erfüllt werden, dass die Familie oder das Kind selbst bestimmte Leistungen durch den Staat bezieht.
Diese staatlichen Leistungen umfassen etwa Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung im Alter, Arbeitslosengeld II oder Leistungen für Asylbewerber.
Die Leistungen der Bildung und Teilhabe, die dem Bereich der Bildung zuzuordnen sind, können von den Schülern dabei bis zur Vollendung ihres 25 Lebensjahres in Anspruch genommen werden, sofern sie eine berufs- oder allgemeinbildende Schule besuchen und keine zusätzliche Ausbildungsvergütung erhalten. Genutzt werden können die Leistungen aus dem Bereich des sozialen und kulturellen Lebens bis die Kinder ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.