In der Welt des Flugverkehrs, insbesondere bei Flugverspätungen, Annullierungen oder anderen Unannehmlichkeiten, sind Entschädigungsrichtlinien von Fluggesellschaften von großer Bedeutung. Passagiere möchten verstehen, wie sie bei Problemen entschädigt werden können, und wie sich die Praktiken verschiedener Fluggesellschaften voneinander unterscheiden. Es lohnt sich im Vorfeld genau hinzuschauen und bei Bedarf die notwendigen Schritte einzuleiten.
Entschädigungsberechtigte Gründe kennen
Fluggesellschaften variieren in Bezug auf die Gründe, für die sie Entschädigungen anbieten. Während etwa eine bekannte Fluggesellschaft wie Ryanair in der Regel nur Entschädigungen für Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen anbietet, können andere Fluggesellschaften ihre Entschädigungsrichtlinien erweitern, um beispielsweise auch Gepäckprobleme abzudecken.
Möchte man bei einer Ryanair-Verspätung eine Entschädigung sichern, ist die Unterstützung erfahrener Dienstleister wie AirHelp entscheidend. Diese Experten kennen die Details der Entschädigungsrichtlinien der Fluggesellschaft und das geltende EU-Recht. Dadurch wird sichergestellt, dass man die angemessene Entschädigung erhält.
Höhe der Entschädigung ermitteln
Die Höhe der Entschädigungen variiert erheblich zwischen den Fluggesellschaften. Einige gewähren feste Beträge basierend auf der Flugentfernung und der Verspätungsdauer, während andere gestaffelte Beträge verwenden. Passagiere sollten die genauen Entschädigungsbeträge für ihre spezielle Fluggesellschaft überprüfen.
Grundsätzlich können bis zu 600 Euro pro Flug und Passagier ausgezahlt werden. Dies gilt auch für mitreisende Kinder. Die Entschädigung wird von den Gesellschafte oft auf Grundlage des Ticketpreises berechnet. Weitere Kosten, wie beispielsweise Unterkunftsausgaben, spielen dabei keine Rolle. Nach EU-Recht wird die Flugentfernung als Grundlage verwendet. Beide Berechnungen können vor- oder nachteilige Auswirkungen auf die Höhe der Entschädigung haben.
Fristen und Verfahren checken
Fluggesellschaften setzen unterschiedliche Fristen und Verfahren für die Einreichung von Entschädigungsansprüchen fest. Einige können strenge Fristen haben, die unbedingt eingehalten werden müssen, während andere mehr Flexibilität bieten. Die EU-Richtlinien haben dabei immer Vorrang, auch dann, wenn sie von den Vorgaben der Fluggesellschaft abweichen. Daher lohnt es sich oft auch nach längerer Zeit noch, einen möglichen Anspruch durch Portale wie AirHelp zu prüfen.
Umgang mit außergewöhnlichen Umständen
Ein bedeutender Unterschied besteht im Umgang mit außergewöhnlichen Umständen, die zu Flugverspätungen führen. Einige Fluggesellschaften können Entschädigungen verweigern, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, während andere großzügiger damit umgehen.
Die hier relevante EU-Verordnung 261/2004 definiert „außergewöhnliche Umstände“ als unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung eines Fluges erheblich beeinträchtigen und von der Fluggesellschaft nicht verhindert werden können. Dazu gehören Dinge wie Naturkatastrophen, politische Unruhen und Sicherheitsrisiken. Wenn eine Flugverspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, kann die Fluggesellschaft von der Verpflichtung zur Entschädigung befreit sein.
EU-Verordnung 261/2004 in der Übersicht
Die EU-Verordnung 261/2004 ist eine wichtige Regelung, die die Rechte von Fluggästen in der Europäischen Union schützt. Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen dieser Verordnung:
- Anwendungsbereich: Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der Europäischen Union starten oder landen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft.
- Entschädigung bei Annullierungen und Verspätungen: Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug annulliert wird oder sich um mehr als 3 Stunden verspätet, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.
- Rechte bei Verweigerung des Boardings: Fluggäste, denen das Boarding verweigert wird, haben Anspruch auf Entschädigung und Betreuungsleistungen, es sei denn, die Fluggesellschaft kann außergewöhnliche Umstände nachweisen.
- Betreuungsleistungen: Die Verordnung sieht vor, dass Fluggesellschaften Passagieren Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Unterkunft und Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung stellen müssen, wenn ihr Flug annulliert wird oder sich erheblich verspätet.
- Informationspflichten: Fluggesellschaften sind verpflichtet, die Passagiere rechtzeitig über Annullierungen und Verspätungen zu informieren und sie über ihre Rechte zu informieren.
- Ausnahme für außergewöhnliche Umstände: Die Verordnung gestattet den Fluggesellschaften, die Entschädigungspflicht bei außergewöhnlichen Umständen aufzuheben. Solche Umstände umfassen Naturkatastrophen, Sicherheitsprobleme und Streiks, die die Flugdurchführung erheblich beeinträchtigen.
- Flugentfernung: Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugentfernung ab. Es gibt Staffelungen für Kurzstrecken-, Mittelstrecken- und Langstreckenflüge.
- Zeitliche Grenzen: Die Verordnung legt Zeitrahmen für die Entschädigungszahlungen und die Bereitstellung von Betreuungsleistungen fest.
- Verpflichtungen der Fluggesellschaften: Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, die Entschädigung und Betreuungsleistungen rechtzeitig zu leisten. Bei Verweigerung sind sie rechtlich zur Zahlung verpflichtet.