Eine Unfallversicherung schützt zwar nicht vor einem Unfall, kann aber die finanziellen Folgen ausgleichen. Das ist nicht nur für Menschen im Erwerbsleben wichtig. Auch wenn ein Kind verunglückt, kommen zunächst auf die Eltern erhebliche finanzielle Belastungen zu. Viele Versicherer bieten für die Kinderunfallversicherung Vertragspakete an. Oder Sie stellen den idealen Versicherungsschutz aus verschiedenen Bausteinen selbst zusammen. Entscheiden Sie selbst, welche Leistungen Sie benötigen, um das individuell beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten.
Der Unfallbegriff in der Kinderunfallversicherung
In den Versicherungsbedingungen ist genau beschrieben, welches Ereignis die Leistungspflicht des Versicherers auslöst. Die Eselsbrücke ist das Wort PAUKE: Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, durch das der Versicherte unfreiwillig einen Gesundheitsschaden erleidet.
In modernen Verträgen ist der Versicherungsschutz um diverse Ereignisse erweitert:
- außergewöhnliche Kraftanstrengungen, zum Beispiel schweres Heben
- Eigenbewegungsschäden, zum Beispiel Zerren oder Zerreißen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln
- Ersticken, Ertrinken, Erfrieren, Verhungern und Verdursten wirken zwar nicht von außen, werden aber wie ein Unfall behandelt, wenn der Versicherte plötzlich und unfreiwillig in diese Lage gekommen ist, zum Beispiel beim Bergwandern abstürzt und nicht sofort gefunden wird
Typische Einschlüsse in der Kinderunfallversicherung sind:
- Vergiftungen durch Essen oder Trinken schädlicher Stoffe, zum Beispiel versehentliches Trinken von Spülmittel (nicht versichert sind Lebensmittelvergiftungen)
- Insektenstiche, Insektenbisse
- Impfschäden
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die Kinder während des Besuchs von Schule bzw. Kindergarten und auf den Wegen dorthin schützt, gilt die private Unfallversicherung für Kinder rund um die Uhr und weltweit.
Die Leistungsarten in der Unfallversicherung für Kinder
Nicht jeder Unfall führt zu einer Entschädigungszahlung. Manche Leistungsarten sind an eine dauerhafte Gesundheitsbeeinträchtigung (Invalidität) gekoppelt, andere an einen stationären Krankenhausaufenthalt oder an einen Knochenbruch. Die folgende Übersicht zeigt, unter welchen Voraussetzungen die jeweilige Leistungsart fällig wird und für welche finanziellen Risiken sie eine geeignete Absicherung darstellt.
Invaliditätsleistung
Sie wird gezahlt, wenn durch einen Unfall eine Invalidität verbleibt. Für den Verlust bzw. die Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen gibt es die Gliedertaxe. Hier sind bestimmte Prozentsätze als Invaliditätsgrad fest vorgegeben. Für dort nicht geregelte Fälle bestimmt ihn ein ärztlicher Gutachter. Bei unfallbedingter Invalidität wird der entsprechende Anteil der für die Invaliditätsleistung vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Die Invaliditätsleistung ist besonders wichtig, um einmalige Kosten zu decken, zum Beispiel der barrierefreie Umbau des Hauses oder die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs. Da der Geldbedarf mit der Schwere der Verletzung überproportional steigt, sollte ein Tarif mit Progression gewählt werden. Beträgt die Grundsumme zum Beispiel 100.000 Euro bei 1.000 % Progression, würden bei Verlust eines Fingers (5 % laut Gliedertaxe) 5.000 Euro fällig. Bei einer Querschnittslähmung (Invaliditätsgrad 100 %) gibt es 1.000.000 Euro, also das Zehnfache (1.000 %) der Grundsumme.
Unfallrente
Sie ist wie die Invaliditätsleistung an den Invaliditätsgrad gekoppelt. Es handelt sich nicht um eine einmalige Kapitalzahlung, sondern um eine lebenslange Rente. Diese Leistung ist wichtig, wenn das versicherte Kind unfallbedingt die Schulausbildung nicht beenden und deshalb nicht ins Berufsleben eintreten kann. Eltern sollten aber bedenken, dass Unfälle nur einen Ausschnitt dieses Risikos darstellen. Krankheitsbedingte Erwerbsminderung ist nicht versichert. Liegen keine besonderen Vorerkrankungen vor, ist für ältere Kinder eine Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Wahl. Sie kann bei vielen Versicherern schon ab dem 10. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Muss Ihr Kind wegen eines Unfalls stationär ins Krankenhaus, wird dieses Tagegeld für jeden Behandlungstag gezahlt. Anschließend gibt es Genesungsgeld für die gleiche Zeitdauer. Mit diesem Zuschuss kann man sich kleine oder größere Extras leisten, zum Beispiel die Aufnahme eines Elternteils in ein Zweibettzimmer. Ob diese Komponente Sinn macht, hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen ab. Können Sie die zusätzlichen Kosten für einen komfortableren Krankenhausaufenthalt wegstecken? Können Sie Ihr Kind auch über einen längeren Zeitraum regelmäßig besuchen, ohne Ihr Arbeitseinkommen zu gefährden? Wenn nicht, ist der Zuschuss des Unfallversicherers eine sinnvolle Sache.
Schmerzensgeld für Knochenbrüche
Knochenbrüche gehören zu den häufigsten Unfallfolgen, heilen aber bei Kindern in aller Regel ohne Dauerfolgen aus. Wird der Knochenbruch ambulant behandelt, gibt es auch kein Krankenhaustagegeld. Die Versicherer haben das Schmerzensgeld für Knochenbrüche eingeführt, um ihr Produkt besser „erlebbar“ zu machen. Sie beweisen, dass sie auch bei einem kleineren Unfall für ihre Kunden da sind. Ein wirklicher finanzieller Bedarf wird mit dem Schmerzensgeld nicht abgedeckt. Aber vielleicht können Sie Ihrem Kind davon ein schönes Spielzeug kaufen oder sich nach der Genesung ein Wochenende in einem Freizeitpark leisten.
Weitere Leistungsarten
Kostenfrei mitversichert sind in der Regel Such- und Rettungskosten schon bei Vermutung eines Unfalls sowie Kosten für kosmetische Operationen nach einem Unfall. Bei Kindern sollte hier auch Zahnersatz enthalten sein.
Die Versicherung einer Todesfallleistung ist begrenzt auf den behördlich festgelegten Betrag der mittleren Beerdigungskosten (derzeit 10.000 Euro). Die vereinbarte Todesfallsumme wird fällig, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstirbt. Besteht diese Gefahr, wird während des ersten Jahres nur ein Vorschuss auf die Invaliditätsleistung bis zur Höhe der Todesfallsumme bezahlt. Wer bei Invalidität das Geld schnell benötigt, sollte deshalb eine Todesfallsumme versichern.