Eine Zahnversiegelung (Fissurenversiegelung) bei Kindern soll als Kariesprophylaxe dienen. Der Zahnarzt entscheidet über die Notwendigkeit einer Zahnversiegelung. Bereits bei den ersten bleibenden, vollständig durchgebrochenen, Backenzähnen kann eine Behandlung erfolgen. Für die hinteren Backenzähne übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten der Zahnversiegelung bei Kindern, aber auch bei Jugendlichen, bis zum 18. Lebensjahr.
Versiegelung der Fissuren (Zahnfurchen) gegen Karies
Jede Zahnoberfläche besteht aus kleinen Furchen, den sogenannten Fissuren. Doch besonders bei Backen- und Mahlzähnen nehmen die Kauflächen schnell ab. Die Fissuren vertiefen sich zunehmend. Speisereste können mit täglicher Zahnhygiene nicht mehr erreicht werden. Karies verursachende Bakterien nisten sich ein, Fissurenkaries entsteht. Durch Zahnversiegelungen bei Kindern sollen zahnschädigende Bakterienansammlungen verhindert werden.
Vorgang in der Regel unproblematisch
Bei Kindern verläuft die Zahnversiegelung im Idealfall unproblematisch und schnell. Zu Beginn der Behandlung erfolgt eine sorgfältige Reinigung der zu behandelnden Backenzähne. Dazu werden die Fissuren mit einem Pulverstrahlgerät oder kleinen rotierenden Bürsten gesäubert. Anschließend erfolgt die Trockenlegung von Speichel. Bei der nachfolgenden sogenannten Anätzung raut eine Schmelzlösung in Form eines Säure-Gels die zu versiegelnden Zähne des Kindes an. Infolgedessen erhalten die Zähne eine leicht raue Beschaffenheit. Dadurch wird sichergestellt, dass sich der Versiegelungslack mit dem Zahnschmelz optimal verbindet. Etwaig gelöste Partikel werden mit Wasser entfernt, der Zahn muss nochmals getrocknet werden.
Anschließend wird der Versiegelungslack, eine dünnflüssige Kunststoffmasse, sorgfältig auf die betreffenden Zähne aufgetragen. Mittels einer biegsamen Spritze gelangt die Masse unmittelbar in die Fissuren. Ein UV-Licht sorgt für die schnelle Aushärtung des Lackes. Eventuell bestehende Unebenheiten der Zahnoberflächen werden abgeschliffen.
Abschließend wird ein Fluoridgel aufgetragen. Dieses sorgt dafür, dass sich unter Umständen angeätzter Zahnschmelz unversiegelter Zähne wieder mit Mineralien einlagern kann. Bei der Erstkontrolle innerhalb von 6 Monaten nach der Zahnversiegelung des Kindes überprüft der Zahnarzt die Vollständigkeit der Versiegelung. Besonders in diesem Zeitraum ist eine teilweise bis vollkommende Auflösung der Masse möglich. Eine Nachversiegelung ist nötig.
Lange Haltbarkeit und weniger Karies bei versiegelten Zähnen
Die Haltbarkeit der Versiegelung beträgt gewöhnlich mehrere Jahre. Im Rahmen der regelmäßigen Kontrolluntersuchungen wird diese überprüft und bei Bedarf eine Nachbehandlung vorgenommen. Die Behandlung ist schmerzfrei. Das verwendete Material gilt als gesundheitlich unbedenklich, in seltensten Fällen können leichte Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten.
Die Zahnversiegelung bei Kindern ersetzt allerdings nicht die regelmäßig durchzuführende Zahnhygiene. Im Idealfall verspricht jedoch täglich mehrmaliges Zähneputzen, gemeinsam mit einer wirksam durchgeführten Zahnversiegelung, einen sicheren Schutz vor Karies.