Wenn Sie und Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner sich entschließen zu heiraten, benötigen Sie einige Dokumente, die Sie Ihrem Standesamt vorlegen müssen („Anmeldung zur Trauung“). Erst wenn diese Dokumente dem zuständigen Standesamt vollständig vorliegen, können Sie mit Ihrem Standesbeamten einen Termin zur eigentlichen standesamtlichen Trauung vereinbaren.
In der Regel melden Sie sich in dem Standesamt des Wohnorts oder -bezirks an, in dem mindestens einer der beiden zukünftigen Eheleute seinen / ihren Wohnsitz angemeldet hat. Wenn Sie es vorziehen, an einem anderen Ort zu heiraten, so ist dies grundsätzlich auch möglich – nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu Ihrem „Wunsch-Standesamt“ auf und erkundigen Sie sich dort nach den Bedingungen. Diese unterscheiden sich von Ort zu Ort, und teilweise wird auch eine höhere Gebühr für solche externen Trauungen erhoben.
Die einfachste Variante
Welche Dokumente sie konkret benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im einfachsten Fall, das heißt, wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit haben, in Deutschland geboren sind, keiner von Ihnen verwitwet oder geschieden ist oder adoptiert wurde, sind dies:
– eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
– die aktuelle Meldebescheinigung an Ihrem Wohnort
– sowie ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Diese Dokumente muss jeder von Ihnen zunächst bei den zuständigen Behörden beantragen. Die Ausstellung der beglaubigten Abschrift aus dem Geburtseintrag beantragen Sie bei dem jeweiligen Standesamt Ihres Geburtsortes. Sie können die Ausstellung in der Regel telefonisch oder per E-Mail veranlassen. Dies machen die meisten selbst, es gibt aber auch Dienstleister wie standesamt.com, die gegen Gebühr für Verbraucher die Geburtsurkunde beantragen. Die Ausstellung und Zusendung erfolgt anschließend durch das zuständige Standesamt meist innerhalb einer Woche.
Eine gültige Meldebescheinigung ist meist ebenfalls innerhalb weniger Tage bei Ihrem Bürgeramt erhältlich. Sollten Sie ggf. aktuelle Ausweisdokumente benötigen, ist hierfür ebenfalls das Bürgeramt zuständig – hier sollte allerdings eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen eingeplant werden.
Haben Sie alle diese Dokumente beisammen, gehen Sie zu Ihrem Standesamt und legen alle Dokumente dort vor. Zu diesem Termin müssen beide zukünftigen Eheleute gemeinsam erscheinen. Bei den meisten Standesämter müssen Sie hierfür keinen Termin vereinbaren, sondern einfach zu den normalen Öffnungszeiten vorbeikommen. Es lohnt sich aber in jedem Fall, dies vorher für Ihr jeweiliges Standesamt nochmals zu überprüfen, damit Sie sich unnötige Wege sparen!
Die Sonderfälle
Sollte eine/r von Ihnen bereits verheiratet gewesen sein, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, im Ausland geboren worden oder selbst adoptiert werden sein, werden weitere Dokumente benötigt.
Im Falle einer vorhergegangenen Ehe sind dies z. B. ein rechtsgültiges Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. In allen diesen besonderen Fällen ist es notwendig, dass Sie sich zunächst persönlich bei Ihrem Standesamt informieren, welche Dokumente für Ihren persönlichen Fall beschafft werden müssen. Allgemeine Aussagen sind hier nicht möglich, da sich die Voraussetzungen, z. B. für unterschiedliche Geburtsländer, stark unterscheiden können. Zu diesem ersten Informationsgespräch in Ihrem Standesamt ist es ausreichend, wenn einer der beiden Partner erscheint.
Planen Sie anschließend für die Beschaffung aller Unterlagen auf jeden Fall ausreichend Zeit ein, insbesondere, wenn Dokumente aus dem Ausland beschafft werden müssen. Bedenken Sie außerdem bei Ihrer Planung, dass Dokumente aus dem Ausland, die die „Ehefähigkeit“ eines Partners bescheinigen, zudem in vielen Fällen zusätzlich vom zuständigen örtlichen Kammergericht überprüft werden müssen, was weitere Zeit in Anspruch nimmt.
Für die Beschaffung, Übersetzung und Überprüfung ausländischer Dokumente fallen im Übrigen einige zusätzliche Kosten an. Die Gebühr für die Anerkennung von Dokumenten beim zuständigen Kammergericht ist einkommensabhängig, eventuell anfallende Gebühren bei Botschaften sind dagegen für alle Einkommen einheitlich festgelegt.
Wenn schließlich alle Dokumente beim Standesamt beisammen sind…
Die vorzulegenden Dokumente (Meldebescheinigung, Geburtsregisterauszug etc.) sind jeweils für ein halbes Jahr gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Unterlagen bei dem Standesamt, bei dem später die Trauung stattfinden soll, vorlegen. Bei diesem Termin, der eigentlichen „Anmeldung zur Trauung“, müssen beide Partner persönlich im Standesamt erscheinen.
Nach erfolgreicher Abgabe Ihrer Dokumente ist Ihre Anmeldung beim Standesamt wiederum sechs Monate gültig. Inherhalb dieser sechs Monate muss also das konkrete Datum der Trauung festgelegt werden.
Wenn Ihre Dokumente erfolgreich anerkannt wurden und Sie Ihren Trautermin vereinbaren, wird Sie Ihr Standesbeamter außerdem nach allen weiteren Wünschen zu Ihrer Trauung fragen – machen Sie sich, außer zu dem gewünschten Datum, also am Besten auch schon einmal Gedanken darüber, wieviele Gäste Sie zum Standesamt begleiten, ob und welche Musik Sie sich zur Zeremonie wünschen, ob Sie Trauzeugen haben werden, Ringe tauschen möchten oder andere besondere Vorstellungen und Wünsche haben.
Beim eigentlichen Trautermin
Zum eigentlich Trautermin benötigen Sie beide nur noch einen gültigen Ausweis, damit Ihre Identität festgestellt werden kann. Sollten Sie Trauzeugen wünschen, müssen diese sich vor der Trauzeremonie ebenfalls ausweisen. Trauzeugen sind übrigens aus rechtlicher Sicht heute nicht mehr erforderlich – viele Paare schätzen diese Tradition jedoch immer noch sehr.
Erkundigen Sie sich außerdem unbedingt rechtzeitig nach Besonderheiten „Ihres“ Standesamtes! So finden beispielsweise in einigen Ämtern die Trauungen in besonderen Räumlichkeiten, manchmal sogar in anderen Gebäuden, statt – etwas, auf das Sie Ihre Gäste natürlich unbedingt bei der Einladung hinweisen müssen. Manche Standesämter haben außerdem bestimmte Regeln aufgestellt, was das Werfen von Blumen oder Reis sowie das laute Spielen einer Hochzeitsband angeht – auch hier sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie sich vorher erkundigt haben.